Ein Verurteilter scheiterte erneut mit dem Versuch, ein Urteil des Bundesgerichts überprüfen zu lassen. Das Gericht wies seine zweite Revisionsanfrage als unzulässig zurück, weil er keinen der gesetzlich vorgesehenen Revisionsgründe anführte. Der Mann hatte in seinem Schreiben lediglich verlangt, das Bundesgericht solle seine Position "überdenken" und den Fall "neu analysieren".
Das Bundesgericht erinnerte in seinem Entscheid daran, dass eine Revision nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist: wenn die Vorschriften zur Zusammensetzung des Gerichts nicht eingehalten wurden, wenn das Gericht einer Partei mehr oder weniger zugesprochen hat als verlangt, wenn über bestimmte Anträge nicht entschieden wurde, oder wenn relevante Fakten versehentlich nicht berücksichtigt wurden. Der Antragsteller muss klar darlegen, welcher dieser Gründe vorliegt.
Der Mann beschwerte sich auch über die ihm auferlegten Gerichtskosten von 1'200 Franken aus dem ersten Revisionsverfahren. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass er damals über die möglichen Konsequenzen informiert worden war. Für das aktuelle Verfahren wurden ihm reduzierte Kosten von 500 Franken auferlegt. Das Gericht warnte ihn zudem, dass weitere gleichartige Revisionsgesuche ohne Bearbeitung und ohne Kostenfolge abgelegt würden.