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Landwirt muss Zufahrtsweg zu Bruders Grundstück dulden
Ein Bauer wehrte sich gegen eine Wegrechtsänderung über sein Land zum Grundstück seines Bruders. Das Bundesgericht bestätigt jedoch die Entscheidung der Vorinstanzen.

Nach dem Tod eines Landwirts im Jahr 2019 entbrannte ein Streit zwischen seinen beiden Söhnen über die Aufteilung eines Grundstücks. Gemäß einem Erbvertrag von 2006 sollte der eine Sohn, ein aktiver Landwirt, den Hauptteil des Familiengrundstücks erhalten, während sein Bruder eine als "Pré" (Wiese) bezeichnete Fläche bekommen sollte.

Der Streit drehte sich um den Zugang zu diesem abzutrennenden Wiesenstück. Ein Geometer hatte vorgeschlagen, das bestehende Wegrecht zu erweitern, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge die neue Parzelle erreichen können. Der Landwirt lehnte dies jedoch ab und wollte keine Änderung des bestehenden Wegrechts akzeptieren, das nur für leichte Fahrzeuge galt.

Die kantonalen Gerichte entschieden gegen den Landwirt und ordneten die Eintragung eines Wegrechts für alle Fahrzeuge an. Sie stützten sich dabei auf eine Vereinbarung von 2007, in der die Brüder mit ihrem Vater festgelegt hatten, dass der Zugang zur Wiese neu verhandelt werden müsse, sobald diese vom Hauptgrundstück abgetrennt würde. Diese Vereinbarung wurde als bindende Abmachung über künftige Erbschaftsangelegenheiten betrachtet.

Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung. Es wies darauf hin, dass der Landwirt die rechtliche Einordnung der Vereinbarung nicht bestritten habe und seine eigene Interpretation des Vertrags nicht überzeugend sei. Insbesondere konnte aus der Vereinbarung nicht abgeleitet werden, dass ein anderer Zugangsweg möglich wäre - dies war nur für den Fall vorgesehen, dass die Wiese verkauft oder ihre Nutzung geändert würde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_641/2024