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Somalier muss Schweiz verlassen nach sexueller Nötigung
Ein junger Somalier wurde wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt seine Landesverweisung für fünf Jahre trotz seiner minderjährigen Tochter in der Schweiz.

Der heute 22-jährige Somalier wurde wegen sexueller Nötigung und Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Zusätzlich ordneten die Gerichte eine fünfjährige Landesverweisung und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot an. Gegen die Landesverweisung legte der Mann Beschwerde ein.

Der Verurteilte kam mit 14 Jahren in die Schweiz, nachdem er zuvor bei seiner Großmutter in Äthiopien gelebt hatte. In der Schweiz besuchte er die Schule, absolvierte berufsvorbereitende Jahre und begann eine Lehre als Montage-Elektriker. Er ist Vater einer kleinen Tochter, die bei ihrer Mutter lebt. Seine beiden Schwestern leben in Somalia.

Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung und wies die Beschwerde ab. Es berücksichtigte einerseits die gute Integration des Mannes und seine familiäre Situation in der Schweiz. Andererseits wog das Gericht die Schwere der Tat und seine Vorstrafen, darunter Hausfriedensbruch, Diebstahl, Drogendelikte, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Auch nach dem erstinstanzlichen Urteil war er erneut straffällig geworden.

Obwohl der Verurteilte eine minderjährige Tochter in der Schweiz hat, sah das Gericht keine Verletzung des Rechts auf Familienleben nach Artikel 8 EMRK. Der Kontakt zur Tochter könne auch über moderne Kommunikationsmittel aufrechterhalten werden. Die Rückkehr nach Somalia sei trotz der schwierigen Lage im Land zumutbar, da der Mann die Sprache beherrsche und dort familiäre Kontakte habe. Das öffentliche Interesse an der Landesverweisung überwiege daher die privaten Interessen des Mannes am Verbleib in der Schweiz.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_37/2025