Ein 38-jähriger Kosovare, der seit Januar 2025 bei seiner Lebenspartnerin in der Schweiz wohnt, wurde vom Migrationsamt des Kantons Zürich aufgefordert, das Land zu verlassen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen illegaler Einreise, unerlaubter Erwerbstätigkeit und rechtswidrigen Aufenthalts zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der Mann legte gegen die Wegweisungsverfügung Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich ein. Das Gericht forderte ihn auf, innerhalb von 20 Tagen einen Kostenvorschuss von 2.070 Franken zu bezahlen. Als der Mann den Betrag nicht fristgerecht überwies, trat das Gericht auf seine Beschwerde nicht ein.
Der Kosovare wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und behauptete, er habe den Vorschuss rechtzeitig bezahlt. Aus den Unterlagen ging jedoch hervor, dass er den Zahlungsauftrag erst am letzten Tag der Frist erteilt hatte, wobei die tatsächliche Ausführung erst am Folgetag erfolgte. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab und bestätigte, dass für die Einhaltung der Frist die tatsächliche Belastung des Kontos maßgebend ist.
Der Mann muss nun die Schweiz verlassen und zusätzlich die Gerichtskosten von 800 Franken tragen. Sein Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Fristen im Rechtsverfahren ist, besonders bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten.