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Mann scheitert mit Beschwerde gegen zwei Rechtsanwälte
Ein Mann wollte zwei Anwälte vor Gericht bringen und ist damit gescheitert. Das Bundesgericht lehnte sein Begehren zur Berichtigung eines früheren Urteils und die Kostenbefreiung ab.

Ein Mann hatte im September 2025 beim Bundesgericht zwei Beschwerden gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts St. Gallen eingereicht. Er wollte erreichen, dass gegen zwei Rechtsanwälte Disziplinarverfahren eröffnet werden. Das Bundesgericht vereinigte die beiden Verfahren und trat auf die Beschwerden nicht ein, weil sie nicht ausreichend begründet waren.

Daraufhin stellte der Mann ein Revisionsgesuch gegen diesen Entscheid. Auch dieses wurde vom Bundesgericht abgelehnt. Zusätzlich wurde sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen und ihm wurden Gerichtskosten von 1'000 Franken auferlegt.

In einer weiteren Eingabe vom November 2025 verlangte der Mann eine Berichtigung des Urteils und die nachträgliche Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Er behauptete, das Gericht habe Beweise für seine Mittellosigkeit und seine psychische Belastung nicht berücksichtigt. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass solche Unterlagen gar nicht eingereicht worden waren oder sich nicht auf das relevante Verfahren bezogen.

Das Bundesgericht wies das Berichtigungs- und Revisionsgesuch ab. Es betonte, dass die unentgeltliche Rechtspflege wegen der Aussichtslosigkeit des Begehrens verweigert wurde, nicht wegen fehlender Bedürftigkeit. Ausnahmsweise verzichtete das Gericht auf die Erhebung weiterer Gerichtskosten, machte aber deutlich, dass künftige vergleichbare Eingaben ohne weitere Behandlung abgelegt werden könnten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2G_2/2025