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Marokkaner erhält bessere medizinische Betreuung in Ausschaffungshaft
Ein verletzter Marokkaner in Ausschaffungshaft bekommt vom Bundesgericht Recht. Die Genfer Behörden müssen prüfen, ob seine medizinische Versorgung menschenwürdig war.

Ein 35-jähriger Marokkaner, der seit Dezember 2024 in Ausschaffungshaft sitzt, hat vor Bundesgericht teilweise Erfolg erzielt. Er hatte sich über unzureichende medizinische Versorgung seines verletzten rechten Ellenbogens beschwert. Dieser war nach einem Sturz in der Haftanstalt verletzt worden und hatte bereits 2020 operiert werden müssen.

Das Bundesgericht kritisiert, dass die Genfer Justiz wichtige medizinische Dokumente nicht berücksichtigt hatte. Aus diesen ging hervor, dass der Mann mehrere Physiotherapie-Termine pro Woche benötigt hätte, die jedoch wegen seiner Haft nicht möglich waren. Zudem wurden vier medizinische Termine abgesagt - zwei wegen Verlegungen in andere Haftanstalten und zwei wegen fehlender Transportmöglichkeiten. Mehrere ärztliche Zeugnisse bestätigten eine "vollständige funktionelle Beeinträchtigung" des Arms.

Die Richter in Lausanne schicken den Fall an die Genfer Justiz zurück. Diese muss nun prüfen, ob die medizinische Versorgung des Mannes gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstößt. Der Marokkaner, der mehrfach wegen Diebstahls und anderen Delikten verurteilt wurde und ein Einreiseverbot bis 2025 hat, bleibt jedoch weiterhin in Ausschaffungshaft. Seine Inhaftierung an sich hat das Bundesgericht nicht beanstandet.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_607/2025