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Autofahrer muss Busse für Handynutzung am Steuer bezahlen
Ein Autofahrer wurde mit 150 Franken gebüsst, weil er am Steuer telefonierte. Das Bundesgericht tritt auf seine Beschwerde nicht ein, da er die Begründungsanforderungen nicht erfüllt.

Ein Autofahrer wurde mit einem Strafbefehl zu einer Busse von 150 Franken verurteilt, weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzt und damit gegen die Verkehrsregeln verstossen hatte. Nach seiner Einsprache bestätigte das Einzelgericht des Strafgerichts Basel-Stadt sowohl den Schuldspruch als auch die Höhe der Busse. Auch seine anschliessende Berufung beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt blieb erfolglos.

Der Autofahrer wandte sich daraufhin an das Bundesgericht und verlangte die Aufhebung des Urteils. Er beantragte, dass sein Beifahrer als Zeuge einvernommen werden sollte und seine Beweismittel berücksichtigt würden. Zudem argumentierte er, dass es physikalisch unmöglich sei, dass der Polizeibeamte ihn am Telefon gesehen habe, da dieser selbst am Steuer sass und bei Tageslicht ein erleuchtetes Display nicht hätte erkennen können.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Autofahrer die gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht erfüllte. Er setzte sich nicht mit den Erwägungen der Vorinstanzen auseinander, sondern wiederholte lediglich seine eigene Sichtweise. Insbesondere widersprach seine Behauptung, er habe den Beifahrer bereits im früheren Verfahren als Zeugen benannt, den Feststellungen des Appellationsgerichts.

Das Bundesgericht betonte, dass es keine Appellationsinstanz sei, die eine freie Prüfung in tatsächlicher Hinsicht vornehme. Da der Autofahrer nicht aufzeigen konnte, inwiefern das angefochtene Urteil willkürlich oder bundesrechtswidrig sein könnte, wurde auf seine Beschwerde nicht eingetreten. Die Gerichtskosten von 800 Franken wurden ihm auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_754/2025