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SVP verliert Kampf um Stiftungsgelder an «Die Mitte»
Das Bundesgericht bestätigt, dass die Stiftung A. künftig «Die Mitte Graubünden» unterstützen soll. Die SVP Graubünden hatte vergeblich argumentiert, sie sei die rechtmässige Erbin der ursprünglichen Begünstigten.

Im Zentrum des Falls steht eine Stiftung, die 1979 von einer damals 85-jährigen Frau gegründet wurde. Der ursprüngliche Stiftungszweck sah vor, die "Demokratische Partei/Schweizerische Volkspartei Graubünden" zu unterstützen. Die Stifterin starb 1986, danach wurde die Stiftung offiziell im Handelsregister eingetragen.

Im Jahr 2008 wurde die damalige SVP Graubünden aus der SVP Schweiz ausgeschlossen und benannte sich später in BDP Graubünden um. Gleichzeitig wurde eine neue SVP Graubünden gegründet. Die Stiftungsaufsicht passte daraufhin den Stiftungszweck an, sodass die BDP Graubünden als Begünstigte genannt wurde. Als die BDP Graubünden 2021 mit der CVP Graubünden zur "Die Mitte Graubünden" fusionierte, entstand erneut die Frage, welche Partei nun begünstigt werden sollte.

Die Stiftungsaufsicht wollte die SVP Graubünden als neue Begünstigte einsetzen. Das Departement für Finanzen und Gemeinden und später das Kantonsgericht entschieden jedoch, dass "Die Mitte Graubünden" als Nachfolgerin der BDP die rechtmässige Empfängerin der Stiftungsgelder sei. Gegen diesen Entscheid wehrte sich die SVP Graubünden bis vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht stützt nun die Entscheidung der Vorinstanz. Es hält fest, dass die Stifterin dem sozial-liberalen Gedankengut der Demokratischen Partei nahegestanden habe. Dieses Gedankengut sei heute eher in der Partei "Die Mitte" als in der rechtskonservativ ausgerichteten SVP vertreten. Zudem bestehe zwischen der alten SVP Graubünden, der späteren BDP und der heutigen "Die Mitte" eine gewisse politische Kontinuität. Die SVP konnte nicht überzeugend darlegen, warum sie als politische Erbin der ursprünglich begünstigten Parteien gelten sollte. Das Bundesgericht weist daher die Beschwerde der SVP ab und bestätigt "Die Mitte Graubünden" als rechtmässige Empfängerin der Stiftungsgelder.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_75/2025