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Taxifahrerin verliert Berufszulassung wegen Straftaten
Eine Taxifahrerin aus Genf darf ihren Beruf nicht mehr ausüben. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der kantonalen Behörden, die ihr wegen Betrugsdelikten die Lizenz entzogen hatten.

Die Genfer Taxifahrerin hatte seit 2019 eine Berufszulassung als Taxifahrerin und mietete zwischen 2020 und 2023 eine Bewilligung zur verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums. Im Jahr 2022 wurde in Genf ein neues Taxigesetz eingeführt, das die Vermietung solcher Bewilligungen untersagte, aber Übergangsbestimmungen für aktive Fahrer vorsah.

Die Fahrerin wurde jedoch strafrechtlich verurteilt - einmal im Oktober 2021 wegen unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen zu 180 Tagessätzen und ein weiteres Mal im Juni 2022 wegen Veruntreuung zu 100 Tagessätzen. Aufgrund dieser Verurteilungen entzogen die Genfer Behörden ihr im Juni 2024 die Berufszulassung und verweigerten die Erteilung einer eigenen Bewilligung zur verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums.

Die Betroffene legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und argumentierte vor dem Bundesgericht, der Entzug ihrer Berufszulassung verletze ihre Wirtschaftsfreiheit unverhältnismäßig. Sie verwies auf ihre persönliche Situation als 43-jährige Witwe mit drei Kindern, die nun ihre Einkommensquelle verliere.

Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab. Es bestätigte, dass die Straftaten der Frau schwerwiegend waren und das Vertrauen beeinträchtigten, das für die Ausübung des Taxifahrerberufs wesentlich sei. Die Richter betonten, dass Taxikunden besonders schutzbedürftig seien, insbesondere bei der Routenwahl, Preisgestaltung und Bezahlung. Der Entzug der Berufszulassung sei daher verhältnismäßig und rechtmäßig, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_170/2025