Ein Mann wurde vom Bundesgericht für schuldig befunden, sich einer Fahrtüchtigkeitskontrolle entzogen zu haben. Der Vorfall ereignete sich im April 2023, als er mit seinem Auto unterwegs war und von Polizisten angehalten werden sollte. Zunächst schien er anzuhalten, beschleunigte dann aber und flüchtete. Die Polizei verlor ihn aus den Augen und konnte ihn nicht mehr aufgreifen.
Vor Gericht gab der Mann an, aus Panik gehandelt zu haben. Er hatte am Vortag Cannabis konsumiert und befürchtete, seinen Führerschein und in der Folge auch seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Diese Angst habe ihn zu seiner Flucht veranlasst. Zusätzlich gestand er, in den Wochen vor und nach dem Vorfall etwa zwei Gramm Marihuana gekauft und konsumiert zu haben.
Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Es stellte klar, dass auch eine Flucht vor einer noch nicht formell angeordneten Kontrolle strafbar ist, wenn der Betroffene davon ausgehen musste, dass eine solche Kontrolle durchgeführt werden würde. Die Richter betonten, dass die bloße Behauptung des Mannes, sein Cannabiskonsum vom Vortag hätte bei einer Kontrolle nicht mehr nachgewiesen werden können, nicht ausreiche. Gerade seine Angst vor dem Führerscheinentzug deute darauf hin, dass sein Zustand durchaus eine Untersuchung gerechtfertigt hätte. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt.