Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines libyschen Staatsangehörigen abgewiesen, der gegen seine Landesverweisung vorgegangen war. Der Mann wurde wegen mehrfachen Drogenhandels und Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er hatte zwischen April 2020 und Januar 2022 über 900 Gramm Kokaingemisch, 2.390 Gramm Marihuana und etwa 10 Gramm MDMA verkauft. Mit diesen Geschäften erzielte er einen Gewinn von mindestens 90.000 Franken.
Die Richter bestätigten die vom Obergericht angeordnete achtjährige Landesverweisung. Der Verurteilte hatte argumentiert, ihm drohe in Libyen Folter oder unmenschliche Behandlung. Obwohl er anerkannter Flüchtling ist, konnte er keine individuell-konkrete Gefährdung glaubhaft machen. Das Gericht wies darauf hin, dass er 2014 selbst nach Libyen gereist war und dort über familiäre Kontakte verfügt.
Entscheidend war auch, dass sich die Sicherheitslage in Libyen seit dem Waffenstillstand von 2020 verbessert hat. Für einen gesunden, 29-jährigen Mann, der Arabisch spricht und über ein verwandtschaftliches Netz verfügt, sei eine Rückkehr zumutbar. Das Bundesgericht sah daher keine Vollzugshindernisse und bestätigte die Landesverweisung sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem.