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Ehepaar muss Villa nach Mietrückständen verlassen
Ein Ehepaar in Genf muss seine gemietete Villa räumen, nachdem es drei Monatsmieten nicht bezahlt hat. Die Bundesrichter bestätigen die Kündigung und Ausweisung als rechtmäßig.

Ein Ehepaar in Genf muss seine gemietete Villa in Meinier verlassen, weil es mit den Mietzahlungen im Rückstand war. Die Eigentümerfirma, deren Geschäftsführer der Bruder des Mieters ist, hatte dem Paar im Juni 2024 eine Mahnung für drei ausstehende Monatsmieten in Höhe von insgesamt 15.000 Franken geschickt. Als die Zahlung nicht vollständig erfolgte, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag Ende Juli 2024 und forderte die Räumung der Villa.

Die Vorgeschichte des Falls ist komplex: Die Firma des Bruders hatte die Villa 2014 von der Ehefrau gekauft, als das Paar in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Laut Mietvertrag sollte das Ehepaar die Immobilie innerhalb von drei Jahren zurückkaufen. Dazu kam es jedoch nicht. Bereits 2018 hatte die Vermieterin den Vertrag gekündigt, woraufhin eine Verlängerung bis März 2019 vereinbart wurde. Dennoch blieb das Paar weiter in der Villa.

Der Mieter argumentierte vor Gericht, dass die Zahlungsverzögerung durch den verzögerten Verkauf einer Erbschaftsimmobilie verursacht wurde und sein Bruder davon gewusst habe. Zudem behauptete er, der Mietvertrag sei nur zum Schein abgeschlossen worden. Das Bundesgericht wies diese Einwände jedoch zurück. Es bestätigte, dass die Bedingungen für ein Schnellverfahren erfüllt waren: Der Sachverhalt war unbestritten oder konnte sofort bewiesen werden, und die Rechtslage war klar. Die Räumungsverfügung bleibt somit bestehen, und das Ehepaar muss die Villa verlassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_317/2025