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Firma muss mit 1 Million Franken Schuld auf Zahlungsplan warten
Eine Immobilienfirma wollte eine Million Franken sofort eintreiben. Das Bundesgericht lehnt dies ab, da der vereinbarte Zahlungsplan keine festen Raten und kein Enddatum vorsieht.

Eine Immobilienfirma und ihr Geschäftspartner hatten einen Vertrag für ein gemeinsames Bauprojekt abgeschlossen. In einem Zusatz zum Vertrag wurde vereinbart, dass der Partner der Firma einen Betrag von einer Million Franken zahlen müsse. Dieser Betrag sollte in Raten alle drei Monate beglichen werden, beginnend am 1. November 2017. Die genaue Höhe der einzelnen Raten und die Anzahl der Zahlungen wurden jedoch nicht festgelegt.

Als der Geschäftspartner nicht zahlte, leitete die Immobilienfirma eine Betreibung ein und verlangte die gesamte Million auf einmal. Nach dem Widerspruch des Schuldners beantragte die Firma die provisorische Rechtsöffnung. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Kantonsgericht Wallis wiesen diesen Antrag ab, woraufhin die Firma ans Bundesgericht gelangte.

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen. Es stellte fest, dass der Vertragszusatz zwar eine Schuldanerkennung darstelle, aber keine klare Fälligkeit der Gesamtforderung erkennbar sei. Der vereinbarte Zahlungsplan lege weder die Höhe der einzelnen Raten noch deren Anzahl fest. Daher könne nicht bestimmt werden, wann die gesamte Schuld fällig werde.

Die Immobilienfirma hatte argumentiert, dass die gesamte Summe sofort fällig sei und der Zahlungsplan nur eine Erleichterung für den Schuldner darstelle. Das Bundesgericht wies diese Interpretation zurück und betonte, dass nach dem Wortlaut der Vereinbarung der Schuldner theoretisch nur minimale Beträge alle drei Monate zahlen müsste. Die Voraussetzungen für eine provisorische Rechtsöffnung seien daher nicht erfüllt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_214/2025