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Tochter bleibt beim Vater – Mutter erfüllt Bedingungen für Rückkehr nicht
Eine Mutter wollte ihre Tochter zurück in ihren Haushalt holen. Das Bundesgericht bestätigte jedoch den Entscheid der Vorinstanzen, dass dies das Kindeswohl gefährden würde.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein achtjähriges Mädchen weiterhin bei seinem Vater leben soll. Die Mutter hatte beantragt, dass ihre Tochter zu ihr zurückkehren solle, nachdem ihr 2020 das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden war. Sowohl die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als auch das Berner Obergericht hatten dieses Begehren abgelehnt.

Die Behörden begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Mutter keine ausreichende gesundheitliche Stabilität und Kooperationsbereitschaft aufweise. Ein erstelltes Gutachten kam zum Schluss, dass eine Veränderung der aktuellen Situation das Wohl des Kindes gefährden würde. Das aktuelle Betreuungssetting beim Vater biete dem Mädchen Sicherheit, Stabilität und ein strukturiertes Umfeld.

Die Mutter argumentierte vor Bundesgericht, sie sei gesundheitlich stabil und lebe seit längerer Zeit abstinent, was ihr Hausarzt schriftlich bestätigt habe. Das Bundesgericht wies diese Einwände jedoch zurück. Es hielt fest, dass die Gutachterin sich auf 80 Seiten in sachlicher Weise mit der Situation des Kindes auseinandergesetzt und die Erziehungsfähigkeit beider Eltern objektiv dargelegt habe. Die Richter betonten, dass langfristig eine schrittweise Anpassung des Betreuungssettings vorgesehen sei. Dafür müsse die Mutter aber zur Kooperation bereit sein, ihre Therapie weiterführen, regelmäßige Alkoholkontrollen akzeptieren und über eine kindgerechte Wohnsituation verfügen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_1026/2025