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Investor muss Haftstrafe antreten, nachdem Beweismittel seiner Frau gefälscht waren
Das Bundesgericht bestätigt eine Verurteilung wegen Veruntreuung und Geldwäscherei. Die vom Verurteilten vorgelegten Dokumente zu Immobilienverkäufen seiner Frau im Iran waren gefälscht.

Ein britisch-iranischer Geschäftsmann wurde wegen Veruntreuung, Geldwäscherei und versuchter Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Gelder einer Schweizer Aktiengesellschaft, bei der er als Verwaltungsrat tätig war, veruntreut und ins Ausland transferiert.

Der Verurteilte hatte im Verfahren behauptet, dass seine Frau ihm erhebliche Geldmittel zur Verfügung gestellt habe, die aus dem Verkauf von zwei Wohnungen im Iran stammten. Diese Behauptung stützte er mit verschiedenen Dokumenten, darunter Kaufverträge und Quittungen. Auf dieser Grundlage wurde ihm ein Teil der Aktien der betroffenen Gesellschaft zugesprochen.

Ein iranischer Geschäftsmann, der ebenfalls Verwaltungsrat der Gesellschaft war, beantragte später die Revision des Urteils. Er legte Dokumente aus einem iranischen Strafverfahren vor, die bewiesen, dass die Ehefrau des Verurteilten wegen Fälschung und Gebrauch gefälschter Dokumente verurteilt worden war. Diese Dokumente betrafen genau jene Immobilienverkäufe, die im Schweizer Verfahren als Nachweis der finanziellen Mittel gedient hatten.

Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Genfer Justiz, die Revision abzulehnen. Es befand, dass die neuen Beweismittel keinen Einfluss auf das Urteil hätten, da die Veruntreuung ohnehin nur das Vermögen der Aktiengesellschaft betraf und nicht direkt das des klagenden Geschäftsmanns. Zudem sei die Verteilung der Aktien auf andere Beweismittel gestützt worden, nicht allein auf die nun als gefälscht erwiesenen Dokumente.

Der Antragsteller muss die Gerichtskosten von 6000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_649/2023