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Berater muss ins Gefängnis wegen Veruntreuung von Firmengeldern
Ein Anlageberater wurde zu 26 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er rund 245'000 Franken von Firmenkonten abgezweigt hatte. Das Bundesgericht bestätigte die Strafe trotz seiner Beschwerde.

Ein britisch-iranischer Anlageberater muss für 26 Monate ins Gefängnis, davon 6 Monate unbedingt. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen Veruntreuung, Geldwäscherei und versuchter Nötigung. Der Mann hatte zwischen 2011 und 2012 rund 245'000 Franken von den Konten einer Schweizer Firma abgezweigt, die er gemeinsam mit einem iranischen Geschäftspartner gegründet hatte.

Der Fall ist komplex und zog sich über mehr als zehn Jahre hin. Der Verurteilte hatte die Gelder auf seine eigenen Konten überwiesen und teilweise ins Ausland transferiert. Mit dem Geld finanzierte er unter anderem den Kauf einer Immobilie in Grossbritannien und eines Autos. Er versuchte zudem, seinen Geschäftspartner mit Drohungen bezüglich dessen Aufenthaltsbewilligung unter Druck zu setzen.

Vor Gericht argumentierte der Verurteilte, die Gelder hätten ihm als Vergütung für seine Arbeit zugestanden. Er beschwerte sich auch über die lange Verfahrensdauer und die Höhe der Strafe. Das Bundesgericht wies diese Einwände zurück. Es betonte, dass der Mann keine Einsicht gezeigt und seine Schuld stets bestritten habe. Auch sein Argument, die Strafe sei zu hoch, überzeugte das Gericht nicht. Die Richter bestätigten, dass angesichts der Schwere der Taten und der fehlenden Reue nur eine Freiheitsstrafe angemessen sei. Eine Geldstrafe wäre zudem kaum vollstreckbar, da der Verurteilte in Grossbritannien lebt und seine finanziellen Verhältnisse unklar sind.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_638/2023