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Kosovare darf trotz Heirat mit Rumänin nicht in die Schweiz einreisen
Ein Mann aus Kosovo wollte zu seiner in der Schweiz lebenden rumänischen Ehefrau ziehen. Das Bundesgericht lehnte dies wegen seiner Vorstrafen im Drogenhandel ab.

Ein 48-jähriger Mann aus Kosovo beantragte eine Aufenthaltsbewilligung, um zu seiner rumänischen Ehefrau in die Schweiz zu ziehen. Die Frau lebt seit 2013 in der Schweiz und verfügt mittlerweile über eine Niederlassungsbewilligung. Das Waadtländer Migrationsamt lehnte den Antrag jedoch ab, was nun vom Bundesgericht bestätigt wurde.

Der Mann war 2012 in Genf zu 16 Monaten Gefängnis wegen illegalen Aufenthalts, Schwarzarbeit und Drogendelikten verurteilt worden. 2015 folgte in Bulgarien eine Verurteilung zu 16 Jahren Haft wegen Drogenschmuggels (34 kg Marihuana), die später auf 12 Jahre reduziert wurde. Im Oktober 2020 wurde er bedingt aus der Haft entlassen.

Das Bundesgericht sah in dem Mann trotz seiner bedingten Entlassung und seiner Bemühungen um ein geregeltes Leben weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Richter betonten, dass der Betroffene ein Wiederholungstäter sei und die erste Verurteilung ihn nicht davon abgehalten habe, erneut straffällig zu werden. Auch seine Ehe, die seit 2013 besteht, habe ihn nicht von weiteren Straftaten abgehalten.

Das öffentliche Interesse an seiner Fernhaltung überwiege sein privates Interesse, mit seiner Ehefrau in der Schweiz zusammenzuleben. Zudem habe seine Frau bereits bei der Heirat von seinen Straftaten gewusst und musste damit rechnen, dass ein gemeinsames Leben in der Schweiz schwierig werden könnte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_414/2025