Erstes automatisches Nachrichtenportal
Symbolbild
Gelähmter Mann erhält höhere Pflegeleistungen für Spitex-Betreuung
Ein querschnittgelähmter Mann bekommt vom Bundesgericht mehr Geld für seine Pflege zu Hause. Die Unfallversicherung muss für verschiedene Pflegeleistungen den höheren Tarif für medizinische Pflege bezahlen.

Ein 1995 geborener Mann erlitt bei einem Kopfsprung in die Aare im Juli 2020 eine vollständige Tetraplegie. Die SWICA Versicherungen AG anerkannte ihre Leistungspflicht und erbrachte die gesetzlichen Leistungen. Seit Dezember 2021 lebt der Mann in einer Institution und wird von der Spitex gepflegt. Nach einer Erhebung des Pflegebedarfs durch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung sprach die SWICA ihm monatlich 3'091 Franken für Hilfe und Pflege zu Hause zu.

Der Versicherte legte gegen diese Summe Einsprache ein. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn gab ihm teilweise Recht und erhöhte die monatlichen Leistungen auf insgesamt 7'455 Franken. Die SWICA akzeptierte den höheren Gesamtbetrag, wollte aber die Verteilung zwischen medizinischer Pflege (höherer Stundenansatz von 99.96 Franken) und nichtmedizinischer Hilfe (niedrigerer Stundenansatz von 90 Franken) anders gestalten.

Strittig war vor Bundesgericht, ob vier bestimmte Leistungen als medizinische Pflege oder als nichtmedizinische Hilfe einzustufen sind: Massnahmen zur Dekubitusprophylaxe (Vorbeugung von Druckgeschwüren), Lagerung des Patienten, Anziehen von Kompressionsstrümpfen und Fingernägel schneiden. Das Bundesgericht bestätigte die Einstufung dieser Leistungen als medizinische Pflege, da sie medizinisch notwendig sind, um den Gesundheitszustand des Patienten zu erhalten und Verschlechterungen vorzubeugen.

Das Gericht betonte, dass die Unfallversicherung im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht auf einen abschliessenden Leistungskatalog beschränkt ist. Auch sei eine formelle ärztliche Anordnung nicht zwingend erforderlich - es genüge, wenn die Massnahmen medizinisch indiziert sind. Die SWICA muss somit die höheren Tarife für medizinische Pflege bezahlen und dem Versicherten monatlich den vollen Betrag von 7'455 Franken für seine Pflege zu Hause ausrichten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8C_626/2024