Ein Autofahrer wurde in Chur von der Polizei angehalten, als er mit seinem Lieferwagen unterwegs war. Auf dem Beifahrersitz hatte er diverse Kartonschachteln gestapelt, die seine Sicht nach rechts stark einschränkten und ihm die Sicht auf den rechten Aussenspiegel verunmöglichten. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen Verletzung von Verkehrsregeln zu einer Busse von 350 Franken.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Graubünden stufte den Vorfall als mittelschwere Widerhandlung ein. Da der Mann in den vorangegangenen zehn Jahren bereits dreimal den Führerausweis wegen mindestens mittelschwerer Widerhandlungen verloren hatte, entzog ihm das Amt den Führerausweis auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für zwei Jahre. Zudem machte es die Wiedererteilung von einem verkehrspsychologischen Gutachten abhängig.
Der Autofahrer wehrte sich gegen den Entscheid und gelangte bis ans Bundesgericht. Er argumentierte, dass er mit den gestapelten Kartonschachteln nur eine geringe Gefahr geschaffen habe und der Verstoss als leichte Widerhandlung zu werten sei. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde jedoch ab. Es bestätigte, dass für das sichere Führen eines Motorfahrzeugs eine freie Rundumsicht nötig sei. Mit der stark eingeschränkten Sicht nach rechts habe der Mann eine nicht zu unterschätzende Gefährdung der Verkehrssicherheit in Kauf genommen. Zudem hätte es keines grossen Aufwands bedurft, die leicht beladenen Kartonschachteln ordnungsgemäss im Lieferwagen zu verstauen.
Da eine der beiden Voraussetzungen für eine leichte Widerhandlung (geringe Gefahr und leichtes Verschulden) nicht erfüllt war, wurde der Verstoss zu Recht als mittelschwere Widerhandlung eingestuft. Angesichts der Vorgeschichte des Mannes mit mehreren Führerausweisentzügen in den vergangenen Jahren musste der Ausweis zwingend für mindestens zwei Jahre entzogen werden.