Ein Angestellter des Genfer Fahrzeugamts (OCV) wurde nach mehrfacher sexueller Belästigung einer Kollegin entlassen. Der Mann, der seit 2012 als Beamter am Schalter der Führerschein- und Schifffahrtsabteilung tätig war, hatte einer Mitarbeiterin unter anderem Nacktfotos gezeigt, ihr die Schultern massiert und ihr anzügliche Bemerkungen zugeflüstert.
Nach einer Beschwerde der betroffenen Frau im März 2023 wurde der Mann zunächst angehört und aufgefordert, jeden Kontakt mit der Kollegin zu vermeiden. Kurz darauf wurde er freigestellt und eine Untersuchung eingeleitet. Diese ergab nach Befragung von 22 Personen, dass der Mann mehrfach gegen seine Dienstpflichten verstossen hatte. Der Genfer Staatsrat entliess ihn daraufhin mit Wirkung zum 31. Oktober 2024.
Vor Gericht argumentierte der Mann, die Zeugenaussagen seien widersprüchlich und die Entlassung unverhältnismässig. Das Genfer Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesgericht wiesen diese Einwände zurück. Die Richter betonten, dass die Aussagen der betroffenen Frau glaubwürdig und durch andere Zeugen bestätigt worden seien. Obwohl der Mann als fachlich kompetent, hilfsbereit und humorvoll galt, rechtfertige sein Verhalten die Kündigung. Die Vorgesetzten hatten ihn bereits mehrfach ermahnt, seinen Ton zu mässigen, und er hatte sogar eine Schulung zum Thema sexistische Witze und unerwünschte Körperkontakte absolviert.