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Zypriotische Firma muss Bankdaten an ukrainische Steuerbehörde liefern
Die ukrainische Steuerbehörde erhält Bankdaten einer zypriotischen Firma mit Schweizer Konten. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gegen die Amtshilfe nicht ein.

Die ukrainische Steuerbehörde hatte im Januar 2024 ein Amtshilfeersuchen an die Schweiz gerichtet. Sie wollte Informationen über Bankkonten einer zypriotischen Gesellschaft bei einer Schweizer Bank erhalten. Die Behörde untersuchte, ob die zypriotische Firma möglicherweise eine Betriebsstätte in der Ukraine hat und ob Steuervergünstigungen zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Zwischen 2018 und 2022 hatten ukrainische Unternehmen Zinsen und Dividenden an die zypriotische Firma überwiesen.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung wollte der ukrainischen Anfrage stattgeben und die Informationen übermitteln. Die betroffene zypriotische Firma wehrte sich dagegen und machte geltend, das Amtshilfeersuchen sei politisch motiviert. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Informationen in der Ukraine missbraucht würden. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Firma weitgehend ab und erlaubte die Amtshilfe.

Die zypriotische Firma zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Sie argumentierte unter anderem, dass ein an ihr wirtschaftlich berechtigter Mann politisch verfolgt werde und die Informationen für Strafverfahren gegen ihn missbraucht werden könnten. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Es stellte fest, dass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliege und es sich auch nicht um einen besonders bedeutenden Fall handle. Die Firma konnte keine konkreten Anhaltspunkte für ihre Behauptungen vorbringen, weshalb das Bundesgericht den Fall nicht weiter prüfte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_671/2025