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Gericht muss Vergewaltiger erneut verurteilen wegen Verfahrensfehler
Ein Sri-Lanker wurde wegen Freiheitsberaubung zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Bundesgericht hebt das Urteil auf, weil die Staatsanwaltschaft bei der Berufungsverhandlung fehlte.

Zwei Männer aus Sri Lanka wurden vom Zürcher Obergericht wegen Freiheitsberaubung und Entführung verurteilt. Sie hatten im Oktober 2019 zusammen mit anderen Tätern einen Mann abgepasst, in ein Auto gezwungen und an einen abgelegenen Ort gebracht. Dort wurde das Opfer mehrere Stunden lang misshandelt und zu erniedrigenden Handlungen gezwungen.

Das Bundesgericht hat nun das Urteil gegen einen der Männer aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Grund dafür ist ein Verfahrensfehler: Bei der Berufungsverhandlung war die Staatsanwaltschaft nicht anwesend, obwohl sie laut Gesetz zwingend hätte teilnehmen müssen. Dies gilt immer dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht. Das Gericht hätte die Staatsanwaltschaft vorschriftsmäßig vorladen müssen.

Für den zweiten Täter bestätigte das Bundesgericht hingegen die Landesverweisung von fünf Jahren. Der Mann hatte argumentiert, dass er mit einer Schweizerin verheiratet sei und sie ein gemeinsames Kind hätten. Das Bundesgericht sah darin zwar einen Härtefall, kam aber bei der Interessenabwägung zum Schluss, dass das öffentliche Interesse an der Landesverweisung überwiegt. Ausschlaggebend waren die Schwere der Tat, eine Vorstrafe wegen Raufhandels und die Tatsache, dass das Kind erst nach dem erstinstanzlichen Urteil gezeugt wurde, als die Landesverweisung bereits drohte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1340/2024