Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten Anbau einer Garage an ein Wohnhaus in der Landwirtschaftszone von Schiers abgewiesen. Die Eigentümer des Wohnhauses wollen ihre bestehende freistehende Garage abreissen und stattdessen eine neue Garage direkt an ihr Wohnhaus anbauen.
Die Nachbarin hatte gegen das Bauvorhaben Einsprache erhoben. Sie argumentierte, die Eigentümer könnten stattdessen bestehende Ökonomiegebäude wie den Stall oder die Remise für die Unterbringung ihrer Fahrzeuge nutzen. Die Zufahrt zu diesen Gebäuden sei mit moderaten Geländeanpassungen durchaus befahrbar.
Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanzen, wonach die Zufahrt zu den bestehenden Nebengebäuden mit einer Steigung von bis zu 18 Prozent zu steil sei. Auch mit Geländeanpassungen könne keine gut befahrbare Zufahrt erstellt werden, besonders unter winterlichen Bedingungen auf 950 Metern Höhe.
Der geplante Garagenanbau sei für eine zeitgemässe Wohnnutzung nötig. Die bestehende freistehende Garage entspreche nach der Verbreiterung der Kantonsstrasse nicht mehr den sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Zudem werde durch den Abbruch der alten Garage und den Anbau der neuen an das Wohnhaus eine "Entrümpelung" der Landschaft erreicht. Obwohl für den Anbau 94 m² Landwirtschaftsland benötigt werden, würden nach dem Abriss der alten Garage 154 m² wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.