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Mann muss Gerichtskosten zahlen nach Vorwurf der Verfahrensverzögerung
Ein Mann warf dem Kantonsgericht Luzern vor, zu langsam über sein Ausstandsgesuch zu entscheiden. Das Bundesgericht sah keine unzulässige Verzögerung und erlegte ihm die Kosten auf.

Ein Mann wurde von einer Firma in mehreren Fällen betrieben. Er erhob daraufhin Klage beim Bezirksgericht Kriens und reichte zusätzlich eine Beschwerde ein. Die beiden Verfahren wurden von zwei verschiedenen Richtern geführt. Im August 2025 forderte der Mann den Ausstand beider Richter, was das Bezirksgericht weitgehend ablehnte.

Gegen diese Ablehnung beschwerte sich der Mann beim Kantonsgericht Luzern. Als nach rund sechs Wochen noch keine Entscheidung vorlag, wandte er sich an das Bundesgericht und warf dem Kantonsgericht unzulässige Verzögerung vor. Kurz darauf, etwa zwei Monate nach Einreichung der Beschwerde, fällte das Kantonsgericht seine Entscheidungen in beiden Ausstandsverfahren.

Das Bundesgericht erklärte daraufhin das Verfahren wegen Rechtsverzögerung für gegenstandslos. Bei der Beurteilung der Kosten stellte es fest, dass eine Verfahrensdauer von etwas über zwei Monaten beim Kantonsgericht nicht als unzulässige Verzögerung zu werten sei. Zudem war das Hauptverfahren ohnehin auf Antrag des Mannes sistiert worden, weshalb keine besondere Dringlichkeit bestand. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken wurden daher dem Mann auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_910/2025