Eine Frau hatte zunächst beim Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden Beschwerde gegen zwei eidgenössische Volksabstimmungen eingelegt. Sie forderte, die Abstimmungen über die "Service-citoyen-Initiative" und die "Initiative für eine Zukunft" abzusagen oder deren Resultate für ungültig zu erklären. Der Regierungsrat wies ihre Beschwerde ab und auferlegte ihr eine Gebühr von 500 Franken.
Die Frau wandte sich daraufhin an das Bundesgericht. Sie beanstandete hauptsächlich zwei Punkte: Zum einen behauptete sie, die Stimmrechtsausweise im Kanton seien falsch adressiert, da sie nicht dem Format "Nachname, Vorname" entsprächen. Dadurch handle es sich nicht um eine staatlich-hoheitliche Abstimmung, sondern um eine bedeutungslose handelsrechtliche Umfrage. Zum anderen kritisierte sie die Gestaltung der Stimmzettel, die nach einer angeblichen "Four Corners Rule" ungültig seien.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügte. Die Frau hatte sich nicht sachgerecht mit den Argumenten des Regierungsrats auseinandergesetzt und keine nachvollziehbaren Rechtsverletzungen aufgezeigt. Sie beharrte lediglich auf ihrer eigenen, für das Gericht nicht nachvollziehbaren Sichtweise. Auch ihre Rüge gegen die Kostenauflage war unzureichend begründet. Die Frau muss nun auch die Gerichtskosten von 500 Franken tragen.
Die beiden Volksinitiativen wurden übrigens am 30. November 2025 vom Stimmvolk deutlich abgelehnt, wie die Bundeskanzlei mitteilte.