Das Bundesgericht hat das Revisionsgesuch eines Mannes abgewiesen, der ein früheres Urteil vom 15. Juli 2025 anfechten wollte. Bei diesem Urteil war das Gericht auf seine Beschwerde gegen eine Verfügung des Kantonsgerichts Luzern nicht eingetreten, weil die Begründung offensichtlich mangelhaft war.
In seinem Revisionsgesuch vom 13. Oktober 2025 konnte der Mann keinen der gesetzlich vorgesehenen Revisionsgründe darlegen. Das Bundesgericht betonte, dass Urteile am Tag ihrer Ausfällung rechtskräftig werden und nur unter bestimmten, im Gesetz abschließend aufgeführten Gründen revidiert werden können. Dazu gehören etwa die falsche Besetzung des Gerichts, die Verletzung der Dispositionsmaxime oder das Übergehen von Anträgen.
Da der Mann keinen dieser Gründe nachweisen konnte, wurde sein Gesuch abgewiesen. Auch sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde aufgrund der Aussichtslosigkeit seines Begehrens abgelehnt. Das Gericht setzte die Gerichtskosten auf 1'200 Franken fest und warnte den Mann, dass weitere offensichtlich unzulässige Revisionsgesuche in dieser Angelegenheit möglicherweise ohne förmliche Behandlung abgelegt werden könnten.