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Winzer und Maschinenführer müssen für Arbeitsunfall haften
Ein Weinbauer und ein Maschinenführer wurden verurteilt, nachdem ein Arbeiter seinen Arm durch eine ungeschützte Bohrmaschine verlor. Das Bundesgericht bestätigte die Strafen.

Ein schwerer Arbeitsunfall auf einem Weinbauernhof im Februar 2018 führte zu lebenslangen Folgen für einen Arbeiter. Der Mann verlor seinen rechten Arm und einen Teil seines Ohrs, als er während Bohrarbeiten zwischen Rebzeilen von einer ungeschützten Bohrmaschine erfasst wurde.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Verurteilungen des Weinbauern und des Maschinenführers wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Der Winzer hatte seinen Mitarbeiter angewiesen, in einem nur zwei Meter breiten Korridor zwischen den Rebzeilen zu arbeiten und Löcher zu stopfen, während der Maschinenführer in unmittelbarer Nähe weitere Löcher bohrte. Die Maschine war ein Prototyp ohne Schutzvorrichtung an der Bohrspitze, obwohl dies laut Bedienungsanleitung erforderlich gewesen wäre.

Die Richter stellten fest, dass der Winzer als Arbeitgeber eine Garantenstellung innehatte und die Sicherheit seines Mitarbeiters hätte gewährleisten müssen. Er kannte die Bedienungsanleitung und wusste, dass die Maschine ohne Schutzvorrichtung gefährlich war. Auch der Maschinenführer handelte fahrlässig, indem er die Bohrmaschine weiterlaufen ließ, obwohl er wusste, dass der Arbeiter regelmäßig in gefährlicher Nähe zur ungeschützten Bohrspitze arbeiten musste.

Das Bundesgericht bestätigte die Strafen von 140 Tagessätzen für den Weinbauern und 90 Tagessätzen für den Maschinenführer. Beide müssen zudem gemeinsam für die Anwaltskosten des Opfers aufkommen. Die Richter betonten, dass die Schwere der Fahrlässigkeit und die dramatischen Folgen für das Opfer, das nun ein Leben in Abhängigkeit führen muss, die Strafen rechtfertigen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_365/2025