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Mann muss nach Steuerstreit mit knapp 50'000 Franken rechnen
Ein Mann wehrte sich gegen eine Steuerforderung von über 49'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigt nun die Pfändungsankündigung des Betreibungsamts Glarus.

Die Eidgenossenschaft fordert von einem Mann Steuern in Höhe von rund 49'000 Franken plus Zinsen sowie weitere 13'000 Franken. Als der Mann gegen den Zahlungsbefehl Einspruch erhob, entschied das Kantonsgericht Glarus, dass die Forderung berechtigt sei. Das Betreibungsamt kündigte daraufhin im September 2025 die Pfändung an.

Der Betroffene wehrte sich gegen diese Pfändungsankündigung mit dem Argument, er sei nicht der eigentliche Schuldner der Forderung. Sowohl das Kantonsgericht als auch das Obergericht Glarus wiesen seine Beschwerden ab. Die Richter erklärten, dass die Identität des Schuldners bereits im früheren Verfahren geprüft worden sei und diese Frage nicht erneut im Beschwerdeverfahren behandelt werden könne.

Der Mann wandte sich schließlich an das Bundesgericht, wo er erneut behauptete, nicht der richtige Schuldner zu sein. Er kritisierte, dass die Gerichte nur formal argumentiert hätten und seine Einwände zur Identitätsfrage nicht richtig geprüft worden seien. Das Bundesgericht trat jedoch auf seine Beschwerde nicht ein, da er sich nicht ausreichend mit den Argumenten des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Er versuchte lediglich, im Beschwerdeverfahren nachzuholen, was er im früheren Rechtsöffnungsverfahren versäumt hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 15. December 2025 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_1024/2025